Jörg Kachelmann freigesprochen
Beobachter des Prozesses um den der Vergewaltigung bezichtigten Wettermoderator Jörg Kachelmann hatten längst vermutet, dass es auf einen Freispruch hinauslaufen müsse. Zu dünn war die Beweislage, zu sehr hatte sich die Klägerin schon im Vorfeld des Prozesses in Widersprüche und Falschaussagen verwickelt, als dass ein bestandsfester Schuldspruch hätte ergehen können. Völlig entkräftet werden konnten die Vorwürfe aber anscheinend auch nicht, sodass es lediglich für einen Freispruch zweiter Klasse reichte, in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten.
Was bedeutet dieses Urteil für die Zukunft von Jörg Kachelmann, aber auch für die der Klägerin?
Meiner Meinung nach ist das Prinzip »Im Zweifel für den Angeklagten« eine ehrenwerte Errungenschaft des Rechtsstaates. Wer möchte schon aufgrund reiner Vermutungen und dünner Indizien jahrelang unschuldig im Knast dahinvegetieren?
Für den Einzelnen jedoch dürfte solch ein Freispruch schlimmere Auswirkungen haben, als ein ungerechtfertigter Schuldspruch. Denn: Jörg Kachelmann wird nun für den Rest seines Lebens mit forschenden Blicken konfrontiert werden. Wer ihm begegnet, der wird sich fragen: Hat er es vielleicht doch getan? Läuft da etwa ein Vergewaltiger durch die Welt, der nur aufgrund mangelnder Beweise unverdient in Freiheit bleibt?
Was wirklich in dieser besagten Nacht geschehen ist, das wissen nur zwei Menschen auf der Welt. Kachelmann jedenfalls bezahlt für dieses Abenteuer mit seiner Reputation und seiner Karriere. Trotz Freispruchs. Und trotz der nach wie vor im Raum stehenden Möglichkeit, er könnte tatsächlich im Sinne der Anklage unschuldig sein.

Auch die Klägerin hat sich mit diesem Prozess ihr künftiges Leben nicht eben leichter gemacht.
Nach dem Freispruch steht sie nun als hysterische, manipulative Lügnerin dar. Potentielle künftige Partner werden sich mit Sicherheit mehrmals überlegen, ob sie sich alleine mit ihr in einem Raum aufhalten wollen. Doch zweifelsfrei wird nie geklärt werden können, ob an ihren Aussagen nicht doch etwas Wahres dran war …
Ein für alle Seiten langfristig unbefriedigendes Urteil, auch wenn Jörg Kachelmann natürlich erst einmal froh sein dürfte, nicht wieder ins Gefängnis einrücken zu müssen, angesichts der unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft, die er dort bereits hatte zubringen müssen.
Fazit: Der sogenannte »Prozess des Jahres« ist juristisch so dünn ausgegangen, wie man es bereits im Vorfeld erwarten konnte. Lediglich passionierte Voyeure wurden gut bedient und sind reichlich auf ihre Kosten gekommen. Der Kachelmann mit dem spitzbübischen Grinsen könnte nach wie vor ein Vergewaltiger sein. Oder auch nicht. Nun werden die journalistischen Wurstmaschinen in eine neue Runde gehen, zur fröhlichen Resteverwertung. Irgendwann ist das Thema dann endlich genügend durchgekaut und kann bedenkenlos ausgespuckt werden. Wenn die Staatsanwaltschaft nicht in Revision geht …
Tigerauge
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Vergewaltigung oder Intrige?

Ich konnte Kachelmann noch nie so richtig leiden. Seine ganze Art hat mir nie besonders gut gefallen. Sein seltsames Grinsen die ganze Zeit und überhaupt … aber egal. Ich finde, dass diese Verfahren zu sehr in den Medien breit getreten wurde. Es ist nicht fair, wenn man jemanden derart an den Pranger stellt. Allerdings bezweifle ich, dass es beim nächsten Gerichtsverfahren mit einem Promi wesentlich anders ablaufen wird.