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Personalausweis

Die totale Kontrolle schreitet voran

Keine vier Monate dauert es mehr, dann ist der umstrittene elektronische Personalausweis beim Einwohnermeldeamt für alle erhältlich.

Äußerlich unterscheidet er sich nicht von dem bisherigen Ausweis. Lichtbild, Name, Adresse, Geburtsdatum und Staatsbürgernummer, sind wie üblich abzulesen. Innen jedoch hat er es in sich. Dort sind sämtliche Daten noch einmal auf einem Chip gespeichert. Diese Daten können mit elektronischen Lesegeräten abgerufen und auf Speichermedien abgelegt und verarbeitet werden. Grundsätzlich ein prima Sache, wenn man bedenkt, wie viel Zeit und Arbeit man damit sparen kann.
Denken wir mal zurück bis in die Zeit der Krankenscheinheftchen. Vor jedem Arztbesuch musste ein Versicherungsschein ausgefüllt werden. Immer die gleichen Daten. Heute sind sie auf der Krankenkassenkarte gespeichert, die Sprechstundenhilfe füttert ihren PC damit und hat alle Informationen fehlerfrei in der Patientenakte angelegt. Ohne weiteren Papierkram in Sekunden erledigt.

Genauso einfach kann man also demnächst auch mit seinem Personalausweis diverser Automaten füttern, Einkäufe im Internet machen, Reisen buchen, sich überall an- und abmelden, ohne lästiges Eintippen und Ausfüllen von Formularen.

Datenschützer allerdings warnen.
Der Preis für die Bequemlichkeit und Flexibilität hat auch Schattenseiten. Offiziell sind zwar nur staatlich legitimierte Stellen berechtigt, den kompletten Personalausweis auszulesen, was aber nicht heißt, dass auch andere es KÖNNEN!
Die Datensicherheit werde durch den neuen Personalausweis verbessert, lautet die frohe Botschaft aus dem Ministerium. Was soll man dazu sagen? Der Euro galt auch als fälschungssicher, kaum war ein eingeführt, tauchten die ersten Blüten auf.

Der Verlust des elektronischen Ausweises kann sehr viel dramatischere Folgen haben, als der des herkömmlichen, da mit ihm sowohl Online-Shopping wie auch Online-Banking möglich ist. Zwar benötigen auch Shops, bei denen mit dem Ausweis bezahlt werden kann, eine behördliche Genehmigung, das aber kann nicht wirklich ein Schutz gegen Datenmissbrauch sein. Angeblich kann der Nutzer weiter selbst entscheiden, welche Daten er im Internet freigeben will. Wer aber will verhindern und kontrollieren, dass nicht mit speziellen Programmen viel mehr ausgelesen wird, als erwünscht? Genauso wie Kreditkarten heute mit Leichtigkeit ausspioniert werden, wird es auch für den Personalausweis schnell Methoden geben, um an sie heranzukommen. Sie können z.B. mit dem Ausweis Zigaretten an Automaten kaufen. Wer achtet darauf, dass diese nicht von Kriminellen mit zusätzlichen Lesegeräten bestückt werden, so wie es an Bankautomaten immer wieder vorkommt?

Natürlich ist niemand verpflichtet, seinen Personalausweis im Internet zu nutzen, sondern ihm wie bisher sein gemütliches Plätzchen in der hinteren Ecke der Brieftasche zu gönnen. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass wenn ein solches System erst eingeführt ist, es nach und nach zur Normalität wird und die breite Masse es immer sorgloser nutzt. Zumal so ein Chip jederzeit mit weiteren Daten bestückt werden kann.



Immer und überall zu orten
Es handelt sich übrigens bei diesem Chip um den RFID-Chip, über den ich vor einiger Zeit bereits geschrieben hatte. Nun, ab November ist er unser ständiger Begleiter (der Personalausweis muss ja ständig mitgeführt werden), der mit den entsprechenden Lesegeräten geeignet ist, jederzeit unseren Standort und unser Verhalten zu ermitteln. Sicher wird es auch dafür Interessengruppen geben. Außerdem empfehle ich dringend diesen Artikel über gecrackte Biometrik-Chips (von 2006!!). Außerdem den Bericht eines Menschen, der aufzeigt, dass diese Chips von Computerviren manipuliert werden können. Orwell lässt grüßen.
So ganz ohne Kosten ist diese Umstellung natürlich nicht zu bewältigen, wenn 40 bis 50 Millionen Bundesbürger mit neuen Ausweisen bestückt werden. Also bittet das leere Staatssäckel zur Kasse:
16 bis 18jährige zahlen nichts für den Ausweis
Bis 24 Jahre: 19,80 €
Ab 24 Jahre: 28,80 €

Tigerauge

Entsprechende Artikel auf “Olle Piepen” zum Thema:

Bundestagswahl

Opa Lingen

Oma-Opa

Eltern



1 Kommentar

  1. Dass der Personalausweis ständig mitgeführt werden muss, ist so nicht richtig. Man muss ihn laut § 1 PersauswG nur “besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorlegen”.
    Siehe auch Wikipedia

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