Kindermörder Magnus Gäfgen – Wiederaufnahmeverfahren?
Wie ein Mörder sich mit Hilfe unseres Rechtssystem zum Opfer wandelt.
Im Jahre 2002 entführte und ermordete der damals 27-jährige Jurastudent Magnus Gäfgen den elfjährigen Jakob von Metzler, um mit dem Lösegeld seinen aufwendigen Lebensstil finanzieren zu können. Gäfgen wurde festgenommen, weigerte sich aber, das Versteck seines Opfers preiszugeben. Der damalige Polizeivizepräsident von Frankfurt, Wolfgang Daschner, musste davon ausgehen, Jakob sei noch am Leben. Also gab er Anweisung, Gäfgen mit massiver Gewalt zu bedrohen, um ihn zur Preisgabe des Verstecks zu bewegen. Aufgrund der so erlangten Aussage wurde die Leiche des Jungen schließlich gefunden. Im Jahre 2003 wurde Gäfgen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Seitdem führt er die blind vor sich hin stolpernde Justitia wie einen tapsigen Bären am Nasenring durch die Arena: 2005 führte er Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Seine Aussage sei unter Folterandrohung zustande gekommen und hätte nicht verwertet werden dürfen, da Folter laut Gesetz strikt ausgeschlossen ist. Das Verfahren, so argumentierte Gäfgen, hätte deshalb eingestellt werden müssen.
Drei Jahre benötigte der EGMR, um Gäfgens Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen, woraufhin Gäfgens Anwalt bei der Großen Kammer des EGMR Widerspruch einlegte. Es gelang ihm tatsächlich, in dieser Instanz einen Teilerfolg zu erzielen: Gäfgen darf sich offiziell als Opfer eines Verstoßes gegen das Folterverbot betrachten.

Legale Rechtsmittel zur Legalisierung von Unrecht?
Gäfgen und sein Anwalt scheuen nicht davor zurück, jedes juristische Mittel auszuschöpfen: Prozesskostenhilfe (bewilligt), Zivilverfahren gegen das Land Hessen auf Entschädigung (abgewiesen), und nun, als weiteren Höhepunkt in dieser Posse, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Hauptverfahrens, mit dem Ziel, das Urteil aufheben zu lassen.
Hier stellt sich die Frage: Wie lange will der Staat sich noch von Kindermörder Magnus Gäfgen vorführen lassen? Dieser Fall, der sich nun seit insgesamt acht Jahren hinzieht, erweckt den Anschein, dass längst ein zahnloser Papiertiger an die Stelle eines sinnvollen Rechtssystems getreten ist. Dies ist, besonders angesichts der umfassenden medialen Verbreitung, ein verheerendes Signal, welches da lautet: Egal, was Du angestellt hast, es gibt immer einen juristischen Winkelzug, der Dich, etwas Glück und einen geschickten Anwalt vorausgesetzt, wieder aus dem Knast holt.
Der gesamte Fall Magnus Gäfgen ist nichts als eine Kette juristischer Pannen und Peinlichkeiten. Die Tatsache, dass Polizeivizepräsident Daschner wegen dieser Sache rechtskräftig verurteilt wurde, war bereits der erste Skandal. Warum wurde ihm nicht das alte Prinzip von »Gefahr im Verzug« zugute gehalten, auf das sich auch jeder SEK-Scharfschütze berufen kann, wenn er einen finalen Rettungsschuss durchführen muss? Stattdessen erhielten überambitionierte Juristen die Gelegenheit, sich auf Daschners Kosten zu profilieren.
Obgleich Daschners Geldstrafe gering ausfiel, bleibt es Fakt: unser Rechtssystem ist dabei, sich ins Absurde zu verdrehen. Sollte Gäfgen nun Erfolg mit seinem neuen Antrag haben und eine Wiederaufnahme erzwingen können, wäre eine neue Stufe der Peinlichkeit erreicht.
Tigerauge
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